Fehmarn ist die drittgrößte der deutschen Ostseeinseln und Teil von Schleswig-Holstein. Seit dem 1. Januar 2003 genießt die gesamte Insel Stadtrecht, als die Stadt Burg auf Fehmarn mit dem Amt Fehmarn, das die drei amtsangehörigen Gemeinden Bannesdorf auf Fehmarn, Landkirchen auf Fehmarn und Westfehmarn umfasste, vereinigt wurde. Fehmarn ist die einzige Ostseeinsel im Kreis Ostholstein.
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